Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren über ihre Beiträge unsere Sozialversicherungen. GewerkschafterInnen gestalten mit im Rahmen der Sozialen Selbstverwaltung. Sie vertreten die Versicherten in der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und der Berufsgenossenschaften. Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten werden bei den Sozialwahlen alle 6 Jahre gewählt.
Die DGB-Gewerkschaften stehen jeweils mit ihren KandidatInnen zur Wahl. Das sind Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaftssekretäre und weitere qualifizierte Vertrauenspersonen für den jeweiligen Bereich.
Durch die Beteiligung der SelbstverwalterInnen in Fragen der internen Finanzen üben sie entscheidenden Einfluss auf das Handeln des Versicherungsträgers aus. Zudem sind viele Regelungen im sozialpolitischen Bereich so allgemein gehalten, dass sich daraus Gestaltungsspielräume in der Verwaltung sowie im Leistungs- und Servicebereich der Sozialversicherungen ergeben.
Diese Spielräume nutzen die gewerkschaftlichen SelbstverwalterInnen im Sinne der Beschäftigten, der Versicherten, der PatientInnen. So ist beispielsweise gesetzlich geregelt, wie viel wir für die Krankenversicherung zahlen und wie hoch die Rente ist. Ob es jedoch eine gute Gesundheitsförderung oder innovative Versorgungsmodelle, spezielle Leistungen oder Zusatzbeiträge für die Versicherten gibt, bestimmen die Gremien der Selbstverwaltung. Auch die Qualität bei Reha oder Pflegeleistungen oder die Passgenauigkeit von Unfallverhütungsvorschriften fällt darunter.
Die Mitglieder der Selbstverwaltung wählen und kontrollieren die Vorstände der Sozialversicherungsträger und beschließen den Haushalt. Die Gewählten wirken darüber hinaus beispielsweise in Widerspruchsausschüssen von Sozialversicherungsträgern, wo negative Verwaltungsentscheidungen über die Leistungsansprüche der Versicherten überprüft werden.
Wir vertreten die Interessen der Versicherten u.a. in folgenden Organen der Sozialen Selbstverwaltung: